24: Kontrolle der Umsetzung durch gelostes Gremium oder BürgerInnen
Die Kontrolle der Umsetzung erfolgt durch ein gelostes Gremium oder eine Gruppe von BürgerInnen. Diese sind regelmäßig über den Fortschritt informiert und können bei Bedarf intervenieren.
Regelmäßige Berichte und Updates
Das Gremium erhält regelmäßige Berichte über den Stand der Umsetzung. Diese Berichte stellen sicher, dass alle Beteiligten über den Fortschritt auf dem Laufenden bleiben.
Möglichkeit zur Intervention bei Abweichungen
Das Gremium oder die BürgerInnen haben die Möglichkeit, bei Abweichungen vom Plan einzugreifen. Diese Intervention stellt sicher, dass die Umsetzung im Einklang mit den ursprünglichen Zielen bleibt.
Transparente Protokolle
Alle Protokolle werden öffentlich zugänglich gemacht. Diese Transparenz gewährleistet, dass jede Entscheidung nachvollziehbar und überprüfbar ist.